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Vorratsdaten-Speicherung: Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Vorratsdaten-Speicherung: Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Mussten seit dem Jahr 2008 diverse Daten von Internet- und Telekommunikationsnutzern gespeichert werden, so gehört diese Prozedur nun der Vergangenheit an – denn das Bundesverfassungsgericht erklärte in seinem heutigen Urteil die Unzulässigkeit der Vorratsdaten-Speicherung.

Russia-Ukraine border crossing Geklagt hatten mehr als 30.000 Menschen sowie auch Politiker der FDP und Günen, welche sich mit der sechsmonatigen Speicherung von Internet- und Telefondaten nicht einverstanden erklärten.

Ursprünglich im Zuge des weltweiten Terrorismus zur Abwehr von Gefahren,  schwerwiegender Strafverfolgung sowie der Kinderpornographie angelegt, empfand die Oberste Gerichtsbarkeit in Karlsruhe die allgemeine Datenspeicherung nun als unzulässig.

Als Gründe für die Entscheidung wurden unter anderem die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz sowie Verstösse gegen das Fernmeldegeheimnis benannt – ein Daten-Missbrauch sei aufgrund der Vorratsdaten-Speicherung nicht auszuschliessen gewesen.

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