Aschewolke: Rückkehr sorgt für Streit bei Urlaubsreisen – Die riesige Aschewolke nach dem Ausbruch des Vulkans in Island beherrscht nach wie vor den Flugverkehr, denn in Teilen Nordeuropas wurden erneut mehrere wichtige Flughäfen zeitweise geschlossen.
A KLM freight flight bound for Bangkok takes off from Schiphol Airport in Amsterdam Und insbesondere viele Urlauber fragen sich nun, welche Rechte und Möglichkeiten ihnen bei dem drohenden Ausfall ihrer Reise zustehen – denn die kommenden Tage über Pfingsten gelten als eine der wichtigsten Reisezeiten des Jahres.

Betrachtet man nun die typische „Pauschalreise“, so kann diese nur kostenfrei storniert werden, wenn eine so genannte „höhere Gewalt“ vorliegt – welche laut Definition bei der Buchung noch nicht absehbar gewesen sein muss.

Professor Ronald Schmid (Experte für Reiserecht) sagte hier dem Focus, dass bei Reisen, welche nach dem ersten Vulkanausbruch auf Island gebucht wurden, „keine höhere Gewalt“ vorliegen würde: „Der Vulkan stößt schon seit Wochen Asche aus, daher mussten Urlauber mit Behinderungen rechnen“.


Dem gegenüber steht die Meinung der Verbraucherzentralen, welche die Aschewolke dennoch als höhere Gewalt werten – denn eine Vorhersage über den Zeitraum eines neuerlichen Auftretens sowie über desssen genaue, weitere regionale Ausbreitung sei kaum möglich.

Das Recht auf eine kostenfreie Stornierung bleibt somit strittig – für kurzfristige Buchungen in diesen Tagen ist es daher ratsam, jeden Einzelfall mit dem entsprechenden Reiseveranstalter vorher abzuklären sowie auf entsprechende Klauseln im Reisevertrag ztu bestehen.


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Von admin

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